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Lieferantenkodex

der

CEWE Stiftung & Co. KGaA

(und allen verbundenen Unternehmen)

Die verwendeten männlichen Bezeichnungen umfassen männliche und weibliche Personen. Sie dienen allein der besseren Lesbarkeit. Die Lieferanten werden nachfolgend als Partner bezeichnet.

Präambel

Der Lieferantenkodex definiert die nicht verhandelbaren Mindeststandards, die bei Geschäftsvorgängen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der CEWE Stiftung & Co. KGaA und allen ihr zugehörigen Unternehmen (hiernach: Auftraggeber) zu achten und einzuhalten sind.

Geltungsbereich

Die Standards des Lieferantenkodex definieren die Erwartungen an alle Partner und deren verbundene Unternehmen, einschließlich deren Mitarbeiter. Die Partner sind dafür verantwortlich, diesen Lieferantenkodex an ihre Mitarbeiter und Vertreter weiterzugeben und die Einhaltung des Lieferantenkodex sorgfältig zu überprüfen.

Anwendung

Die Anerkennung des Lieferantenkodex ist Voraussetzung für die Auftragsvergabe an externe Dienstleister des Auftraggebers. Er konkretisiert die rechtlichen Vereinbarungen und Verträge hinsichtlich der genannten Punkte. Jeder Verstoß gegen seine Regelungen stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar.

Gesetze und Bestimmungen

Die Partner halten sämtliche für ihr Unternehmen geltenden Gesetze, Bestimmungen, Regelungen und Tarifverträge ein.

Diskriminierung

Basierend auf dem Grundsatz der Chancengleichheit und dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind alle Formen der Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung und sexueller Ausrichtung sowie politischer Zugehörigkeit unzulässig.

Vergütung und Arbeitszeiten

Die Partner stellen sicher, dass die an ihre Mitarbeiter gezahlte Vergütung allen geltenden Lohngesetzen entspricht, einschließlich den Gesetzen zum Mindestlohn, Überstunden, Urlaub und Pflichtleistungen. Auch im Übrigen behandeln die Partner ihre Mitarbeiter im Rahmen der geltenden Gesetze.

Verbot von Kinderarbeit/Zwangsarbeit

Die Partner setzen unter keinen Umständen Kinder- oder Zwangsarbeit ein oder arbeiten mit Subunternehmern oder Lieferanten zusammen, die dies tun.

Gesundheit und Sicherheit

Die Partner halten die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgen für ein Umfeld, in dem die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer erhalten und Erkrankungen vermieden werden.

Produktsicherheit

Die Produkte und Dienstleistungen der Partner gefährden Mensch und Umwelt nicht und erfüllen die vereinbarten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich der Produktsicherheit. Angaben zum sicheren Gebrauch kommunizieren die Partner entsprechend.

Umwelt

Die Partner beachten alle geltenden Umweltstandards und setzen sich für ein zeitgemäßes, nachhaltiges Umweltmanagement ein.

Kommunikation, Qualitätsmanagement

Gegenseitige Rücksichtnahme

Der Auftraggeber und der Partner streben eine langfristige gemeinsame Zusammenarbeit an. Hierfür ist ein vertrauensvoller, offener und transparenter Umgang unter Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgüter und Interessen der jeweils anderen Seite unerlässlich.

Qualitätsmanagement

Auftraggeber und Partner werden sich regelmäßig abstimmen und die bisherigen Geschäftsprozesse und -abläufe besprechen und hierbei im Einzelnen festgestellte Mängel und Schwierigkeiten offen ansprechen. Es wird von den Partnern erwartet, dass sie einvernehmliche und wirtschaftlich vertretbare Optimierungsvorschläge des Auftraggebers sorgfältig prüfen und angemessen umsetzen.

Überwachung

Die Partner ermöglichen dem Auftraggeber nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung die Durchführung von Auditmaßnahmen durch den Auftraggeber selbst oder durch einen vom Auftraggeber bevollmächtigten Dritten. Die Partner stellen alle dazu erforderlichen Unterlagen und Daten bereit und erlauben innerhalb der Geschäftszeiten den Zugang zu den für den Auftraggeber relevanten Bereichen sowie die Befragung der Mitarbeiter der Partner. Die Partner stellen ein gleichwertiges Auditrecht bei ihren Zulieferern und/oder Subunternehmern sicher.

Einhalten des Lieferantenkodex und Folgen bei Verstößen

Bei wiederholten Verstößen oder einmaligem groben Verstoß gegen den Lieferantenkodex behält sich der Auftraggeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Hauptvertrages vor.